§ 2 Gasöl-StBG
§ 6 Gasöl-StBG
Die Verwendung (Verbrauch durch Benützung des Motors) von rechtswidrig in einen Behälter, der mit einem Motor in Verbindung steht, eingefülltem steuerbegünstigtem Gasöl ist eine straflose Nachtat.
§ 2 Gasöl-StBG
§ 6 Gasöl-StBG
Die Verwendung (Verbrauch durch Benützung des Motors) von rechtswidrig in einen Behälter, der mit einem Motor in Verbindung steht, eingefülltem steuerbegünstigtem Gasöl ist eine straflose Nachtat.