§ 4 EStG 1988
Ideelle Anteile an einer durch eine Personenges betrieblich genutzten Liegenschaft, die im Miteigentum eines Gesellschafters stehen, gehören zum betrieblichen Sondervermögen dieses Gesellschafters.
§ 4 EStG 1988
Ideelle Anteile an einer durch eine Personenges betrieblich genutzten Liegenschaft, die im Miteigentum eines Gesellschafters stehen, gehören zum betrieblichen Sondervermögen dieses Gesellschafters.