- EStG 1988 § 67 Abs 1 und 6, KommStG § 5 Abs 2 lit b: Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung sind nicht aus der KommSt-Bemessungsgrundlage auszunehmen
- EStG § 67 Abs 3: Keine Anwendung des § 67 Abs 3 EStG auf Abfertigungen von Vorstandsmitgliedern einer AG
- KStG 1988 § 8 Abs 2: Fremdüblichkeit der Übernahme von Prozesskosten
- ErbStG § 3 Abs 1 Z 2; BewG § 5; GmbHG § 91 Abs 3: Für die Erfüllung des Tatbestandes des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ist es in subjektiver Hinsicht erforderlich, dass der Zuwendende den einseitigen Willen hat, den Bedachten auf seine Kosten zu bereichern
- GrStG § 2 Z 3 lit b: Verwendung des Begriffes „mildtätig“ in Salzburg nicht Voraussetzung für Steuerbefreiung
- GrEStG 1987 § 1 Abs 1 Z 1, § 4 Abs 1, § 5 Abs 1 Z 1; BAO § 200 Abs 1, § 276 Abs 1: Wenn der Grundstückserwerber an ein bestimmtes, durch die Planung des Verkäufers oder eines mit diesem zusammenarbeitenden Organisators vorgegebenes Gebäude gebunden ist,
- GrEStG 1987 § 3 Z 2, § 4 Abs 1, § 5; 6. USt-RL Art 33; BAO § 21 Abs 1: Der Begriff der Gegenleistung im GrESt-Recht ist im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen;
- GrEStG 1987 § 5 Abs 2 Z 2: Die auf einem Grundstück ruhenden dauernden Lasten gehören nicht zur Gegenleistung iSd § 5 Abs 2 Z 2 GrStG 1987;
- BewG § 1 Abs 3, §§ 13 bis 17, § 68 Abs 1: Die zu einem gewerblichen Betrieb gehörigen Wirtschaftsgüter sind gem § 68 Abs 1 BewG nur „in der Regel“ mit dem Teilwert anzusetzen;
- BewG § 15 Abs 1, GebG § 21: Für Vergebührung relevante bewertungsrechtliche Höchstdauer bei mehrfacher Verlängerung eines Bestandvertrages
- GebG § 25 Abs 2: Gebührenfreiheit von Gleichschriften ist unabhängig vom Zeitpunkt der Vorlage der Urschrift
- ABGB § 1380; GebG § 33 TP 20 Abs 1 Z 2: Qualifikation eines "Abfindungsvertrages" als Vergleich
- GebG idF vor BGBl 629/1994 § 33 TP 21 Abs 1 Z 2: Auch noch nicht fällige, aber übernommene Einlagenverpflichtungen bilden Teil der Rechtsgebühr-Bemessungsgrundlage bei GmbH-Anteilsabtretung
- GEG § 8 Abs 1: Ruhen des Verfahrens nach außergerichtlicher Einigung löst Verjährungsfrist nicht aus
- BAO § 114, § 281 Abs 1; LAO NÖ § 92, § 186a Abs 1, § 211 Abs 1; WAO § 185 Abs 3; B-VG Art 140 Abs 7: § 186a NÖ LAO entspricht inhaltlich § 185 Abs 3 WAO; das Schreiben des Präsidenten des VfGH vom
- BAO § 24 Abs 1 lit e, § 53 Abs 1 lit a, § 54 Abs 2, § 70 Z 2, § 188; EStG 1988 § 19, § 23 Z 2, § 28:
- BAO § 184: Einbeziehung des Lebensalters und des Lebensstandards bei Schätzung der Lebenshaltungskosten
- BAO § 184: Es ist nicht unschlüssig, anhand der aufgrund von Stichproben festgestellten Fehler in Buchungsvorgängen auf ähnliche Unrichtigkeiten in den nicht überprüften Belegen zu schließen
- BAO § 215 Abs 1: Zeitpunkt des Eintritts der Tilgungswirkung
- BAO § 299 Abs 1 lit c: Ermessen bei Ausübung des Aufsichtsrechtes
- B-VG Art 129, 129a; BWG § 97 Abs 1: Pönalezinsen sind wirtschaftsaufsichtsrechtliche Maßnahmen ohne Strafcharakter; keine Zuständigkeit der UVS
- Alkohol-Steuer und MonopolG 1995 § 111: Die Übergangsbestimmung des § 111 Alkohol-Steuer und MonopolG 1995 regelt das Brennrecht der Inhaber einer Abfindungsbrennerei, ohne eine Überleitung derart vorzusehen, dass vor dem 19. 11. 1986 nicht ausgenützte Mengen nach dem 1. 1. 1995 „ausgenützt" werden könnten.
- FinStrG § 82 Abs 3; B-VG Art 18: Keine vergleichsweise Bereinigung des Strafanspruches
- GetränkesteuerG Wr 1992 § 1, § 4, § 7 Abs 1, Abs 2; BAO § 7 Abs 1, § 20, § 237 Abs 1; WAO § 5 Abs 1, § 18, § 52 Abs 1, § 90 Abs 2, § 144 Abs 4, § 171, § 183 Abs 1, § 193; ABGB § 1091: