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§ 28 EStG stellt auf die Verrechnungspflicht von Einnahmen ab, nicht aber auf deren beabsichtigte Verwendung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/98 Heft 6 v. 15.3.2002

§ 28 Abs 3 EStG 1972

§ 28 Abs 5 EStG 1988

§ 1 Abs 4 Z 2 MRG

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