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Berücksichtigung von Fahrt- und Wartezeiten bei Feststellung des Einzugsbereiches

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/99 Heft 6 v. 15.3.2002

§ 34 Abs 8 EStG 1988

Bei Beurteilung des Einzugsbereiches iSd § 34 Abs 8 EStG müssen das Alter des Kindes und die zur Verfügung stehenden Verkehrsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Letzteres inkludiert nicht nur die jeweiligen Fahrzeiten, sondern auch die erforderlichen Wartezeiten.

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