§ 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988
Für die Qualifikation der Einkünfte eines Gesellschafter-Gf ist auch entscheidend, ob sich aufgrund eines Fixbezuges und einem Anspruch auf Reisekosten das Fehlen eines Unternehmerrisikos ergibt.
§ 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988
Für die Qualifikation der Einkünfte eines Gesellschafter-Gf ist auch entscheidend, ob sich aufgrund eines Fixbezuges und einem Anspruch auf Reisekosten das Fehlen eines Unternehmerrisikos ergibt.