§ 16 Abs 1 EStG 1988
§ 20 Abs 1 EStG 1988
Aufwendungen eines Zeichenlehrers für Ausstellungsbesuche sind nicht abzugsfähig, wenn die besuchte Ausstellung von allgemeinem Interesse ist.
§ 16 Abs 1 EStG 1988
§ 20 Abs 1 EStG 1988
Aufwendungen eines Zeichenlehrers für Ausstellungsbesuche sind nicht abzugsfähig, wenn die besuchte Ausstellung von allgemeinem Interesse ist.