§ 4 Z 12, 28, 33 und 51 Stmk BauG 1995
§ 15 Stmk BauG 1995:
Bedarf es zur Errichtung eines raumbildenden Verkaufszeltes, das mit dem Boden in Verbindung gebracht werden soll, baulicher Kenntnisse, und ist dieses Zelt geeignet öff Interessen zu berühren, ist dieses Zelt als Gebäude iSd Stmk BauG zu qualifizieren und löst damit die Erteilung der Bewilligung zu seiner Errichtung die BauabgPflicht auch dann aus, wenn (lediglich) ein überwiegend geschlossener Raum vorliegt.