§ 11 Abs 1 UStG 1994
§ 12 Abs 1 UStG 1994
Das UStG macht es für den Vorsteuerabzug zur Voraussetzung, dass die in der Rechnung enthaltenen Angaben über Leistung, Entgelt, Steuerbetrag und Leistungsempfänger tatsächlich zutreffen, und es reicht nicht aus, dass ein Unternehmer eine Ware bestellt, eine ordnungsgemäße Rechnung erhält und einen ordnungsgemäßen Ausfuhrnachweis über die Ware erbringt.