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DB-Pflicht eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf trotz Gf-Funktion bei mehreren Ges

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/846 Heft 24 v. 15.12.2002

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Die für die DB-Pflicht eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf relevante Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Ges durch die kontinuierliche Erfüllung der Gf-Agenden bei kontinuierlicher Entlohnung entsprechend der laufend gegebenen guten Ertragslage der Ges ist auch dann gegeben, wenn der Gf diese Funktion in mehreren Ges ausübt.

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