§ 41 Abs 2 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
Ist ein Allein-Gesellschafter-Gf einer GmbH infolge der Durchführung von Geschäftsführungstätigkeiten über einen längeren Zeitraum hinweg in den geschäftlichen Organismus der Ges eingegliedert und trifft ihn infolge gleichbleibender Bezüge kein Unternehmerrisiko, sind diese auch dann DB-pflichtig, wenn er sich im Wesentlichen in die Besorgung des Tagesgeschäftes nicht einschaltet.