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DB-Pflicht eines Alleingesellschafter-Gf auch bei Nichtzutreffen maßgeblicher Merkmale eines Dienstverhältnisses

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/840 Heft 24 v. 15.12.2002

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Auch wenn bei einem Alleingesellschafter-Gf wesentliche Merkmale, die für ein Dienstverhältnis sprechen könnten, nicht vorliegen, ist DB-Pflicht hins seiner Bezüge gegeben, insb, wenn aus seiner Tätigkeit ableitbar ist, dass er in den geschäftlichen Organismus der Ges eingegliedert ist, wobei Tätigkeiten des Gf in seinem Privathaus dem nicht entgegenstehen.

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