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DB-Pflicht von wesentlich beteiligten, die volle gesellschaftsrechtliche Kontrolle über die Ges innehabenden Gesellschafter-Gf

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/848 Heft 24 v. 15.12.2002

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Sind zwei wesentlich beteiligte Gesellschafter-Gf in den betrieblichen Organismus einer GmbH eingegliedert und tragen sie kein einnahmeseitiges Unternehmerrisiko unterliegen ihre regelmäßigen Bezüge auch dann der DB-Pflicht, wenn sie zusammen mit je 50 % der Geschäftsanteile die volle Kontrolle über die Ges innehaben.

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