§ 41 Abs 2 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
Sind zwei wesentlich beteiligte Gesellschafter-Gf in den betrieblichen Organismus einer GmbH eingegliedert und tragen sie kein einnahmeseitiges Unternehmerrisiko unterliegen ihre regelmäßigen Bezüge auch dann der DB-Pflicht, wenn sie zusammen mit je 50 % der Geschäftsanteile die volle Kontrolle über die Ges innehaben.