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DB-Pflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf nach Umgründung ihres Einzelunternehmens in eine Ges, bei Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Ges

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/849 Heft 24 v. 15.12.2002

und fehlendem Unternehmerrisiko infolge Entlohnung zu einem anhand der tatsächlichen Entwicklung der tatsächlichen Entlohnung und des Cash-Flows festgestellten Fixbezug und bestehendem Anspruch auf Betriebspension

§ 41 Abs 2 FLAG

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