§ 41 Abs 2 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
Sind wesentlich beteiligte Gesellschafter-Gf einer GmbH infolge der Durchführung der Geschäftsführungstätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg in den geschäftlichen Organismus der Ges eingegliedert, sind deren regelmäßig, monatlich ausbezahlte Bezüge dann DB-pflichtig, wenn auch sonst kein Unternehmerrisiko erkennbar ist.