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DB-Pflicht der Gf-Vergütung eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf bei Entnahmen unter Beachtung der Liquidität der Ges

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/787 Heft 23 v. 1.12.2002

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Über die regelmäßig ausbezahlten Gf-Vergütungen hinausgehende, vom wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf unter gebotener Beachtung der Liquidität der Ges getätigte Entnahmen, schließen die Beurteilung der Gf-Vergütungen als der Dienstgeberbeitragspflicht unterliegend nicht aus.

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