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„Wiener Verfahren (1972)“ als geeignete Grundlage der Schätzung des gemeinen Wertes von Anteilen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/612 Heft 19 v. 1.10.2002

§ 13 Abs 2 BewG

Das „Wiener Verfahren (1972)“ stellt eine zwar nicht verbindliche, aber doch geeignete Grundlage für Schätzungen des gemeinen Wertes von Anteilen gem § 13 Abs 2 BewG dar.

VwGH 18.07.2001, 99/13/0217, 0218

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