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Überwiegen der privaten Veranlassung bei Leistungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/317 Heft 13 v. 1.7.2002

§ 20 EStG 1988

1. Bei Leistungen, die im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung vereinbart werden, überwiegt die private Veranlassung (vgl E 26. 1. 1999, 98/14/0045).

VwGH 25.09.2001, 96/14/0021

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