§ 67 Abs 6 EStG 1988
Für eine Anrechnung der Dienstzeit nach § 67 Abs 6 zweiter Satz EStG 1988 ist nicht Voraussetzung, dass das entsprechende Dienstverhältnis bereits beendet ist.
§ 67 Abs 6 EStG 1988
Für eine Anrechnung der Dienstzeit nach § 67 Abs 6 zweiter Satz EStG 1988 ist nicht Voraussetzung, dass das entsprechende Dienstverhältnis bereits beendet ist.