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Für eine Anrechnung der Dienstzeit nach § 67 Abs 6 zweiter Satz EStG 1988 ist nicht Voraussetzung, dass das entsprechende Dienstverhältnis bereits beendet ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/110 Heft 7 v. 1.4.2001

§ 67 Abs 6 EStG 1988

Für eine Anrechnung der Dienstzeit nach § 67 Abs 6 zweiter Satz EStG 1988 ist nicht Voraussetzung, dass das entsprechende Dienstverhältnis bereits beendet ist.

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