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Begriff des „Einzugsbereiches des Wohnortes“

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/109 Heft 7 v. 1.4.2001

§ 34 Abs 8 EStG 1988

Der Begriff „Einzugsbereich des Wohnortes“ lässt sich am ehesten mit der Zumutbarkeit der täglich zurückgelegten Wegstrecke und der dafür mit öff Verkehrsmitteln aufzuwendenden Zeit umschreiben. Hinsichtl der aufzuwendenden Zeit sind dabei auch die Wartezeiten zwischen verschiedenen öff Verkehrsmitteln sowie jene vor Schulbeginn bzw nach Schulende zu berücksichtigen.

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