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Die in den Fleischbeschaugebühren angesprochenen USt-Beträge können nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/7 Heft 1 und 2 v. 15.1.2001

§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972

§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972

§ 4 Fleischuntersuchungsgesetz

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