dies gilt auch für Aufwendungen für Tonträger, welche einem im Bereich des Kabaretts tätigen Schauspieler und Autor Inspiration für seine Berufstätigkeit erbringen
§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988
dies gilt auch für Aufwendungen für Tonträger, welche einem im Bereich des Kabaretts tätigen Schauspieler und Autor Inspiration für seine Berufstätigkeit erbringen
§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988