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Die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allg Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, sind nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/4 Heft 1 und 2 v. 15.1.2001

dies gilt auch für Aufwendungen für Tonträger, welche einem im Bereich des Kabaretts tätigen Schauspieler und Autor Inspiration für seine Berufstätigkeit erbringen

§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988

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