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Wenn eine objektive Funktionsbestimmung nicht mit Sicherheit möglich ist, ist die subjektive Widmung als letztlich entscheidendes Abgrenzungskriterium zwischen Anlage- und Umlaufvermögen heranzuziehen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/206 Heft 13 v. 1.7.2001

§ 6 Z 1 und Z 2 EStG 1988

§ 12 EStG 1988

§ 67 Abs 3 EStG 1988

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