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Abzugsverbot für Literaturaufwendungen, wenn die Bücher von allg Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand bestimmt ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/152 Heft 8 v. 15.4.2000

§ 16 Abs 1 Z 3 lit b, Z 7 EStG 1988, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988

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