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§ 22 BAO kommt wohl im Falle der Umgehung von Abg iSd § 3 BAO bzw von Abg anderer Mitgliedstaaten der EU, nicht aber bei einer zur Umgehung von Schweizer Steuern gewählten Gestaltung zur Anwendung.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/138 Heft 7 v. 1.4.2000

Beweislast des Stpfl bei Gestaltungen über Steueroasenländer

§ 22 BAO, 167 BAO

1. Die Regelung über den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts gem § 22 BAO kommt wohl im Falle der Umgehung von Abg iSd § 3 BAO bzw, soweit sich das aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt, von Abg anderer Mitgliedstaaten der EU, nicht aber bei einer zur Umgehung von Schweizer Steuern gewählten Gestaltung zur Anwendung.

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