Beweislast des Stpfl bei Gestaltungen über Steueroasenländer
§ 22 BAO, 167 BAO
1. Die Regelung über den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts gem § 22 BAO kommt wohl im Falle der Umgehung von Abg iSd § 3 BAO bzw, soweit sich das aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt, von Abg anderer Mitgliedstaaten der EU, nicht aber bei einer zur Umgehung von Schweizer Steuern gewählten Gestaltung zur Anwendung.