und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt mit den Entlohnungen für diese Überstunden bezahlten Überstunden feststehen
§ 68 Abs 1 und Abs 2 EStG 1988
und die genaue Höhe der dafür über das sonstige Arbeitsentgelt mit den Entlohnungen für diese Überstunden bezahlten Überstunden feststehen
§ 68 Abs 1 und Abs 2 EStG 1988