§ 21 Abs 1 BAO, § 22, BAO 23 BAO
Für die Versagung der steuerlichen Anerkennung von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen ist die jeweilige Intensität der verwandtschaftlichen Beziehung nicht entscheidend.
§ 21 Abs 1 BAO, § 22, BAO 23 BAO
Für die Versagung der steuerlichen Anerkennung von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen ist die jeweilige Intensität der verwandtschaftlichen Beziehung nicht entscheidend.