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An die einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung zugrunde gelegte Sachverhaltsfeststellung ist die AbgBeh gebunden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/95 Heft 5 v. 1.3.2000

§ 167 BAO, § 188 Abs 1 lit b BAO

An die einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung zugrunde gelegte Sachverhaltsfeststellung ist die AbgBeh gebunden (vgl 9. 12. 1992, 90/13/0281, ÖStZB 1993, 447 und VwGH 24. 9. 1996, 95/13/0214, ÖStZB 1997, 419 4794/34/96).

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