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Ein Vertrauen auf den äußeren Tatbestand kann nicht dazu führen, dass die von der Beh zu Unrecht verfügte Zustellung an einen nicht zur Führung der Geschäfte befugten Gesellschafter,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/72 Heft 4 v. 15.2.2000

der nicht ausdrücklich als Zustellbevollmächtigter namhaft gemacht wurde, als wirksam anzusehen ist; Heilung von Zustellungsmängeln

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