§ 24 Abs 6 EStG 1988, § 37 Abs 1 EStG 1988
§ 4 Abs 1 BAO
1. Für die Erfüllung des Nachversteuerungstatbestandes der Überlassung an einen anderen zur Erzielung betrieblicher Einkünfte (§ 24 Abs 6 EStG 1988) kommt es nicht darauf an, ob aus der Gebäudeüberlassung selbst Einkünfte oder wirtschaftliche Vorteile erzielt werden.