die Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen; aus Erlässen kann kein subjektives Recht abgeleitet werden
§§ 2 Abs 1 lit b, 26 Abs 1 FLAG
die Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu erfüllen; aus Erlässen kann kein subjektives Recht abgeleitet werden
§§ 2 Abs 1 lit b, 26 Abs 1 FLAG