§ 5 Abs 4 FLAG
§ 26 Abs 2 BAO
1. Nach der Rsp des VwGH ist der ständige Aufenthalt iSd § 5 Abs 4 FLAG unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs 2 BAO zu beurteilen (vgl E 19.10.1993, 93/14/0118, mwN).
§ 5 Abs 4 FLAG
§ 26 Abs 2 BAO
1. Nach der Rsp des VwGH ist der ständige Aufenthalt iSd § 5 Abs 4 FLAG unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs 2 BAO zu beurteilen (vgl E 19.10.1993, 93/14/0118, mwN).