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Fahrtkosten zu Betriebstätten eines anderen Arbeitgebers sind gem § 16 Abs 1 EStG 1988 abzugsfähig, der Kostenersatz durch den Arbeitgeber ist jedoch nicht gem § 26 Z 4 EStG 1988 steuerfrei

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/528 Heft 24 v. 15.12.2000

§ 16 Abs 1 EStG

§ 26 Z 4 EStG

Fahrtkosten zu Betriebsstätten eines anderen Arbeitgebers sind gem § 16 Abs 1 EStG 1988 abzugsfähig, der Kostenersatz durch den Arbeitgeber ist jedoch nicht gem § 26 Z 4 EStG 1988 steuerfrei:

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