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Kein Verstoß gegen „Doppelverwertungsverbot“, wenn zur Begründung der Prognoseentscheidung zur Gewährung bedingter Nachsicht (eines Teiles) der Strafe nach § 43 und § 43a StGB

Erkenntnisse des OGHÖStZB 2000/490 Heft 22 v. 15.11.2000

(§ 26 Abs 1 FinStrG) auf besondere Umstände des Einzelfalles verwiesen wird, auch wenn diese bereits Grundlage für die Strafdrohung gewesen sind

§ 26 Abs 1 FinStrG

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