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Ausführliche Darlegung der Voraussetzungen des Nichtigkeitsgrundes gem § 281 Abs 1 Z 5 StPO (unvollständige Begründung, Aktenwidrigkeit).

Erkenntnisse des OGHÖStZB 2000/491 Heft 22 v. 15.11.2000

Eine Steuerverkürzung iSd § 33 Abs 1 FinStrG liegt nicht erst dann vor, wenn der Steuerbetrag dem Steuergläubiger endgültig verloren geht, sondern schon dann, wenn er dem Steuergläubiger nicht zum steuerlich vorgesehenen Zeitpunkt zufließt

§ 33 Abs 1 FinStrG

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