Art 3 Abs 2 EG-SystemRL
VwGH 11.05.2000, 99/16/0473
1. Die Vorschreibung der GetrSt für Zeiträume nach dem 1. 1. 1995 ist gemeinschaftsrechtswidrig und daher rechtswidrig.
Art 3 Abs 2 EG-SystemRL
VwGH 11.05.2000, 99/16/0473
1. Die Vorschreibung der GetrSt für Zeiträume nach dem 1. 1. 1995 ist gemeinschaftsrechtswidrig und daher rechtswidrig.