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Die Vorschreibung der Getränkesteuer für Zeiträume nach dem 1. 1. 1995 ist gemeinschaftsrechtswidrig;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/461 Heft 21 v. 1.11.2000

die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung ist nach § 207 Abs 2 TLAO dann zwingend, wenn den Parteien keine Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte vor Bescheiderlassung gegeben wurde; die Fiktion der Abgabenfestsetzung durch die Jahres-erklärung bezieht sich nicht auf Zeiträume, für die eine bescheidmäßige Festsetzung bereits erfolgt ist

Art 3 Abs 2 EG-System-RL

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