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In der Erlassung eines AbgB, der den AbgPfl weniger belastet als ein solcher, der seinem Beschwerdevorbringen vollinhaltlich Rechnung tragen würde,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/10 Heft 1 und 2 v. 15.1.2000

kann keine Verletzung eines subjektiv öffentlichen Rechtes gesehen werden

§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972

§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG, § 34 Abs 1 und 3 VwGG

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