vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Voraussetzungen für die Entlassung aus der Gesamtschuld im Verhältnis zur Nachsicht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/423 Heft 19 v. 1.10.2000

BAO: §§ 236, 237 BAO

1. Die Voraussetzungen für die Entlassung eines einzelnen Gesamtschuldners aus dem Gesamtschuldverhältnis gem § 237 BAO sind grundsätzlich dieselben wie für die Nachsicht gem § 236 BAO, nämlich die Unbilligkeit der Einziehung der Abg, für welche ein Gesamtschuldner (potenziell oder aktuell) einzustehen hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte