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Subjektive Voraussetzungen einer vGA; Vorteilsausgleich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/403 Heft 18 v. 15.9.2000

§ 8 Abs 2 KStG 1988

Sachverhalt: Im Jahr 1993 fand bei der Bf, einer GmbH, eine abgbeh Prüfung betreffend die Jahre 1989 bis 1991 statt. Ua wurde festgestellt, dass für Maschinenmieten an die E B- und die G BGesBR überhöhte Entgelte bezahlt worden seien und sich dadurch eine verdeckte Ausschüttung ergeben habe.

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