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Eine strafbefreiende Selbstanzeige muss die Vorschreibung der Abg ohne langwierige Nachforschung ermöglichen;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/361 Heft 15 v. 1.8.2000

die Strafbemessung ist primär von einem bestimmten Wertbetrag und nicht unmittelbar nur von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters abhängig

FinStrG: § 8 Abs 1 FinStrG, § 29 FinStrG, § 33 Abs 1 und 5 FinStrG

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