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Aufwendungen zur Aufnahme und Pflege geschäftlicher Kontakte sind steuerlich nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/304 Heft 13 v. 1.7.2000

§ 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972

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