vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auch ein bedingt vereinbarter Kaufpreis(-teil) ist als Teil des Anschaffungsgeschäftes zu verstehen und ist somit als Steuermaßstab heranzuziehen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/246 Heft 11 v. 1.6.2000

§ 18 Abs 1 KVG, Abs 2 Z 3, § 21 Z 1 KVG

Vgl auch 25. 11. 1999, 99/16/0399

1. § 18 Abs 1 KVG ist nicht nur dann anzuwenden, wenn ein Geschäft in seiner Gesamtheit einer Bedingung unterworfen ist, sondern auch dann, wenn nur eines der Vertragselemente (zB der Verkaufspreis) bedingt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte