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Der Befreiungstatbestand des § 26 Abs 3 UmgrStG ist mit dem Beitritt einer Kapitalges zu einer KG erfüllt,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/237 Heft 11 v. 1.6.2000

da die bisher als Mitunternehmer an der ursprünglichen reinen Personenges beteiligten Kommanditisten dadurch nach dem KVG Gesellschaftsrechte an der neuen Kapitalges gegen Übertragung der bisherigen Mitunternehmeranteile an der reinen Personenges auf die neue Kapitalges erlangen

§ 12 Abs 2 Z 2 UmgrStG, § 26 Abs 3 UmgrStG

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