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EineBerufung gegen einen schon ex lege außer Kraft getretenen B (AussetzungsB) ist zurückzuweisen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 668 Heft 22 v. 15.11.1999

§ 216 Abs 3 WAO

1. Wird gegen einen Aussetzungs-B der AbgBeh erster Instanz nicht nur eine Berufung erhoben, sondern auch die Fortsetzung des Berufungsverfahrens beantragt, ist der Aussetzungs-B gem der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 216 Abs 3 WAO ex lege außer Kraft getreten.

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