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Erlassen eines Sicherstellungsauftrages bei einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung von Abg

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 625 Heft 21 v. 1.11.1999

§ 232 Abs 1 BAO

1. Ein Sicherstellungsauftrag setzt eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Dies liegt vor, wenn aus der wirtschaftlichen Lage und den sonstigen Umständen des Einzelfalls geschlossen werden kann, dass nur bei raschem Zugriff der AbgBeh die AbgEinbringung voraussichtlich gesichert erscheint.

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