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Gebührenschuld entsteht erst mit dem Einlangen der Beschwerde beim VwGH

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 627 Heft 21 v. 1.11.1999

§ 24 Abs 3 VwGG

§ 14 TP 6 Abs 5 Z 1 GebG

§ 11 Z 1 GebG

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