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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 20/1999

Heft 20 v. 15.10.1999

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 3: Ausnahme vom Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen nur bei Nachweis, und nicht bei bloßer Glaubhaftmachung der im Gesetz genannten Voraussetzungen
  2. EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 3: Ausnahme vom Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen nur bei Nachweis, und nicht bei bloßer Glaubhaftmachung der im Gesetz genannten Voraussetzungen
  3. EStG 1988 § 22 Z 2, § 47 Abs 2; KommStG § 2: Dienstnehmereigenschaft eines 50%igen Gesellschafter-Geschäftsführers
  4. EStG 1972 (1988) § 23 Z 1: Zahl der verkauften Grundstücke und Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung als Indiz für gewerblichen Grundstückshandel gem § 23 Z 1 EStG.
  5. EStG 1988 § 34 Abs 7 Z 3: Laufender Unterhalt für den (Ehe-)Partner keine außergewöhnliche Belastung
  6. EStG 1988 § 34 Abs 3 und Abs 7: Keine Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für den Besuch der "Internationalen Schule" in Wien als außergewöhnliche Belastung gem § 34 Abs 3 EStG
  7. EStG 1988 § 34 Abs 7 Z 3: Laufender Unterhalt für den (Ehe-)Partner keine außergewöhnliche Belastung
  8. UStG 1994 § 11: Kein Vorsteuerabzug bei Diskrepanz zwischen der tatsächlich gelieferten und der in der Rechnung gem § 11 UStG 1994 ausgewiesenen Ware
  9. ErbStG § 3 Abs 1 Z 2: Preisausschreibungen und Quizveranstaltungen sind nur dann freigebige Zuwendungen, wenn es auf eine Leistung des bereicherten Teiles nicht ankommt
  10. ErbStG § 3 Abs 1 Z 2: Preisausschreibungen und Quizveranstaltungen sind nur dann freigebige Zuwendungen, wenn es auf eine Leistung des bereicherten Teiles nicht ankommt
  11. ErbStG § 3 Abs 1 Z 2: Zinsenfreies Darlehen als freigebige Zuwendung iSd § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG
  12. KommStG § 3: Unterscheidung unternehmerischer von nicht-unternehmerischem Bereich eines Vereines; Anknüpfung an konkrete Gegenleistung; echte/unechte Mitgliedsbeiträge
  13. GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 4 lit a und Abs 2; BAO § 207 Abs 2, § 208 Abs 2, § 209 Abs 1: Unterbrechungshandlungen gem § 209 Abs 1 BAO wirken grundsätzlich gegen alle Gesamtschuldner
  14. GrEStG 1987 § 5 Abs 1 Z 1: Indizien für Bauherreneigenschaft
  15. VermStG 1954 § 2 Abs 1 Z 2: Die beschränkte VermSt-Pflicht einer Personenges gem § 2 Abs 1 Z 2 VermStG trifft nicht die Gesellschafter, sondern die Personenges selbst
  16. KVG § 21 Z 1: Erfolgsgarantie des Anteilserwerbers für den Zuschuß eines Dritten ist Teil der Bemessungsgrundlage für BUSt
  17. KVG § 21 Z 1: Erfolgsgarantie des Anteilserwerbers für den Zuschuß eines Dritten ist Teil der Bemessungsgrundlage für BUSt
  18. BAO § 22; EStG 1988 § 23 Z 2, § 25: Einkunftsart der Beträge, die der Kommanditist einer GmbH & Co KG und Dienstnehmer der Komplementär-GmbH für die KG erbrachten Tätigkeiten erhält
  19. BAO § 22; EStG 1988 § 23 Z 2, § 25: Einkunftsart der Beträge, die der Kommanditist einer GmbH & Co KG und Dienstnehmer der Komplementär-GmbH für die KG erbrachten Tätigkeiten erhält
  20. BAO § 93 Abs 3 lit a: Anforderungen an Begründung eines AbgB
  21. BAO § 207 Abs 2; FinStrG § 8 Abs 1, § 9; § 33: Das Vorliegen von hinterzogenen Abg als Voraussetzung der zehnjährigen Verjährungsfrist gem § 207 Abs 2 BAO ist als Vorfrage zu beurteilen.
  22. BAO § 236: "Persönliche" Unbilligkeit gem § 236 BAO kann auch dann vorliegen, wenn die Abstattung der AbgSchuld mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, s
  23. BAO § 236: "Persönliche" Unbilligkeit gem § 236 BAO kann auch dann vorliegen, wenn die Abstattung der AbgSchuld mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre
  24. BAO § 237 Abs 1: Voraussetzung der Unbilligkeit der Einhebung der AbgSchuld für Entlassung aus Gesamtschuld
  25. BAO § 240 Abs 3; EStG 1988 § 15 Abs 1 und 2, § 25 Abs 1 Z 1 lit a: Keine Geltendmachung von Werbungskosten und Sonderausgaben in Lohnsteuer-Erstattungsverfahren;
  26. BAO § 240 Abs 3; EStG 1988 § 15 Abs 1 und 2, § 25 Abs 1 Z 1 lit a: Keine Geltendmachung von Werbungskosten und Sonderausgaben in Lohnsteuer-Erstattungsverfahren;
  27. BAO § 303 Abs 1 lit b und c; KO § 156: Wiederaufnahme wegen nachträglich anderer Entscheidung über Einbringlichkeit einer AbgForderung als Vorfrage: Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens über Bestätigung eines (Zwangs-)Ausgleiches ist nicht die Einbringlichkeit
  28. FinStrG § 83 Abs 1: Gründe für den Verdacht auf vorsätzliches Handeln eines AbgHehlers
  29. FinStrG § 83 Abs 1: Gründe für den Verdacht auf vorsätzliches Handeln eines AbgHehlers
  30. WAO § 216 (entspricht - mit Ausnahme des Abs 3 - BAO § 281): Zulässigkeit der Aussetzung einer Berufungsentscheidung gem § 216 WAO (= § 281 BAO) bei beabsichtigter Erhebung einer VfGH-Beschwerde
  31. WAO § 216 (entspricht − mit Ausnahme des Abs 3 − BAO § 281): Zulässigkeit der Aussetzung einer Berufungsentscheidung gem § 216 WAO (= § 281 BAO)
  32. Wr GetrStG § 5 Abs 2; Wr GetrStV § 5 Abs 1: Keine Strafbarkeit der Ein- reichung einer Steuererklärung "in nicht voller Höhe"; keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für eine Rumpfjahr bei bloß vorübergehender Betriebsstillegung