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Keine Befreiung von der Verantwortung bei der Übertragung der abgrechtlichen Pflichten auf eine andere Person durch den verantwortlichen Vertreter

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 619 Heft 21 v. 1.11.1999

§ 9 BAO

§ 80 BAO

1. Es gehört zu den Pflichten des zur Vertretung einer juristischen Person Berufenen durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten tatsächlich erfolgt.

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